Rechtsanwälte und Notar Fachanwälte für Arbeitsrecht
Erbrecht
Die Beratung in Vermögensangelegenheiten geschieht im Notariat im Rahmen von Erbregelungen, aber auch Nachfolgeregelungen zu Lebzeiten des Erblassers. Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist auch die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patiententestamenten. Im anwaltlichen Bereich wird dies durch die Vertretung in einer zunehmenden Zahl von Erbauseinandersetzungsfällen schwerpunktmäßig wahrgenommen.