Die von uns vertretenen Betriebsratmitglieder beabsichtigten eine Einigungsstelle zu errichten. Der Arbeitgeber plädierte darauf, dass eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle vorläge, da dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich einer Lohn- und Gehaltserhöhung zustehe. lesen Sie mehr...
Gegenüber den von uns in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vertretenen Betriebsratsmitgliedern sind die Zugriffsrechte auf die elektronisch erfassten Unterlagen des Betriebsrats beschränkt worden,
Gemäß dem Urteil des Landessozialgerichts Hamburg, Az.: L 1 R 225/06, ist der von uns vertretene Video- und Kameraassistent in einem Statusfeststellungsverfahren als Selbständiger qualifiziert worden lesen Sie mehr...
Nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens ist eine bewusst und gewollt unrichtige oder unvollständige Mitteilung der für den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers maßgeblichen Kündigungsgründe wie eine Nichtinformation des Betriebsrates zu behandeln. lesen Sie mehr...
Die Klage eines Fussballers auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einer Sportverletzung gegen den von uns vertretenen Fussballverein hatte keinen Erfolg und wurde lesen Sie mehr...
Der Arbeitnehmerin ist im Zusammenhang mit der ausgesprochenen fristlosen Kündigung der Vorwurf des unentschuldigten Fehlens auf Grund eigenmächtiger Urlaubsnahme gemacht worden. lesen Sie mehr...
Ein Arbeitnehmer, welcher anlässlich eines Dienstganges auch eine private Besorgung während der Arbeitszeit miterledigt, kann ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung nicht verhaltensbedingt gekündigt werden. lesen Sie mehr...
Kündigt ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristlos nach vorangegangener Abmahnung wegen schwerwiegender Vertragsverletzung des Arbeitgebers, lesen Sie mehr...
Der von uns vertretene Betriebsrat hat mit dem Unternehmen darüber gestritten, ob die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung zu Beteiligungsrechten bei personellen Einzelmaßnahmen erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz sei. lesen Sie mehr...